Allgemeine Auftragsbedingungen
1. Geltung der Lizenzbedingungen/Vertragsbedingungen
1.1. Die WPS – Workplace Solutions GmbH (nachfolgend „WPS GmbH“) erbringt ihre Leistungen für ihre Kunden (nachfolgend „Kunde/Lizenznehmer“) ausschließlich auf der Basis dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen. Die WPS GmbH kann ergänzende oder abweichende Bedingungen für einzelne Geschäftsfelder vorsehen, beispielsweise für die Überlassung von Standardsoftware (Verkauf/Vermietung/Leasing), die Arbeitnehmerüberlassung, SAAS-Leistungen oder Schulungsangebote. Alle Bedingungen gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse. Sie gelten ausschließlich im unternehmerischen Verkehr. Andere Vertragsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden/Lizenznehmers/Interessenten, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die WPS GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Individualvereinbarungen und vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Textform. Mündliche Vereinbarungen bedürften zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen Bestätigung durch den Kunden/Lizenznehmer in Textform.
1.2. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge nicht nochmals auf diese Bedingungen verwiesen wird, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Auftragsbedingungen und gegebenenfalls die ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für besondere Geschäftsfelder der WPS GmbH in der beim Beginn der Vertragsverhandlungen geltenden Fassung.
1.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; ergänzend gelten, je nach Vertragsart, die werk-, dienst-, kauf- und mietvertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches, sowie insbesondere das deutsche Urheberrecht.
2. Vertragsschluss
Die Kostenvoranschläge/Angebote der WPS GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, diese sind in Textform als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch Auftragsbestätigung der WPS GmbH in Textform zustande. Auch wenn die WPS GmbH nach der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnt, kommt ein Vertrag nur unter Geltung dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen zustande. Die WPS GmbH kann eine Bestätigung der mündlichen Vertragserklärungen des Kunden/Lizenznehmers in Textform verlangen.
3. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
3.1. Der Kunde/Lizenznehmer hat vor Vertragsabschluss zu überprüfen, ob die Spezifikation der angebotenen Leistungen, Systeme oder der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Die wesentlichen Funktionsmerkmale, Systemanforderungen und Bedingungen der angebotenen Leistungen der WPS GmbH sind dem Kunden/Lizenznehmer vor Vertragsabschluss bekannt. Die WPS GmbH wird alle Anfragen möglichst vollständig und richtig beantworten. Es ist dem Kunden/Lizenznehmer verwehrt, sich nachträglich auf Unkenntnis zu berufen.
3.2. Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen der WPS GmbH sind durch Verträge, Auftragsbestätigung, gegebenenfalls auf der Basis des Kostenvoranschlags oder des Angebots der WPS GmbH bestimmt. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies in Textform vereinbaren oder die WPS GmbH dies in Textform bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges oder des Leistungsgegenstandes bedürfen der Vereinbarung in Textform oder der ausdrücklichen Bestätigung der WPS GmbH in Textform. Soweit nicht anders vereinbart, schuldet die WPS GmbH Leistungen mittlerer Art und Güte.
3.3. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme etc. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen Bestätigung durch die Geschäftsführung der WPS GmbH in Textform.
3.4 Die Art der Leistungserbringung und die Technik der Auslieferung von Software richtet sich nach den Vereinbarungen; mangels anderer Vereinbarungen werden Programme und Handbuch online ausgeliefert. Der Kunde/Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung von Quellcodes.
3.5 Soweit nicht abweichend vereinbart erbringt die WPS GmbH ihre Leistungen als Dienstleistungen. Dies betrifft insbesondere auch die Arbeit an fremden IT-Systemen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
4. Verfügbarkeit, Fehler
4.1. Soweit die WPS GmbH Softwarelösungen zur Nutzung bereitstellt, auch soweit es sich um SaaS-Leistungen handelt, ist dem Kunden/Lizenznehmer bekannt, dass es keine fehlerfreie Software gibt.
4.2. Es ist Sache des Kunde/Lizenznehmers, für eine regelmäßige Datensicherung zu sorgen und die Archivierung der Daten entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sicherzustellen; diese Arbeiten gehören, soweit nicht abweichend vereinbart, nicht zum Leistungsumfang der WPS GmbH.
4.3. Der Kunde/Lizenznehmer ist erforderlichenfalls für die Anbindung an das Internet und die Aufrechterhaltung der Netzverbindungen verantwortlich. Soweit maßgeblich, erfolgt die Leistungsübergabe der WPS GmbH am Router-Ausgang des von der WPS GmbH genutzten Rechenzentrums zum Internet.
4.4. Die üblichen Betriebszeiten der WPS GmbH sind von Montag bis Freitag 9.00 bis 17.00 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage (Hamburg).
4.5. Soweit es auf die Benutzbarkeit einer Software-Leistung ankommt, ist eine Verfügbarkeit von 95 %, bezogen auf das Kalenderjahr in den üblichen Betriebszeiten der WPS GmbH (4.4.). Eine höhere Verfügbarkeit bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner in Textform.
4.6. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen zur Meldung und Behebung von Fehlern.
4.7. Die WPS GmbH ist nur zu den ausdrücklich vereinbarten Leistungen verpflichtet. Insbesondere weitergehende Installations-, Anpassungs-, Migrations-, Programmier-, Dokumentations-, Beratungs- und Schulungsleistungen sind vergütungspflichtig.
4.8. Installation und Betrieb der Lösungen erfordern in der Regel erhebliche Mitwirkungspflichten des Kunden/Lizenznehmers. Diese Mitwirkungsleistungen sind vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Bei der Nutzung der von der WPS GmbH angebotenen Lösungen sind vom Kunden/Lizenznehmer alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Untersagt ist, Daten oder Inhalte auf Server der WPS GmbH zu übertragen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Übertragene Daten müssen frei von Computerviren oder anderem schädlichen Code sein; es dürfen keine Software, Techniken oder Verfahren verwendet werden, die den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Systeme beeinträchtigen. Es ist Sache des Kunden/Lizenznehmers, soweit erforderlich, auf den Abschluss weitergehender Vereinbarungen, zum Beispiel auf den Abschluss einer Vereinbarung über eine Verarbeitung im Auftrag (Art. 28 DS-GVO), hinzuwirken.
4.9. Die WPS GmbH kann die Vergütung während der Laufzeit des Vertrages anpassen. Eine solche Preisanpassung ist nur einmal im Jahr und erstmals nach Ablauf des ersten Vertragsjahres zulässig und soll sich an den allgemeinen Preissteigerungsraten orientieren. Preisanpassungen sind spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Soll die Preiserhöhung mehr als 10% der bisherigen Vergütung betragen, hat der Kunde/Lizenznehmer ein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht kann binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsanzeige mit einer Frist von einem Monat ausgeübt werden.
4.10. Die WPS GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen im Rahmen des Vertragszwecks zu ändern, weiterzuentwickeln oder zu ergänzen. Vertragsrelevante, erhebliche Änderungen werden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Geplanten und angekündigten Änderungen kann der Kunde/Lizenznehmer mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Unterbleibt ein Widerspruch, wird die geänderte Lösung Vertragsgegenstand.
5. Schulung
5.1. Schulungen sind kostenpflichtig. Schulungen erfolgen, soweit diese vereinbart sind, am Geschäftssitz der WPS GmbH. Der Kunde/Lizenznehmer kann Schulungen in seinen Räumen durchführen lassen, soweit er die technische Ausrüstung bereitstellt und den anfallenden Mehraufwand übernimmt.
5.2. Die WPS GmbH kann einen Schulungstermin auch rechtzeitig absagen. Die WPS GmbH wird dem Kunden/Lizenznehmer die Absage des Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten.
6. Rechte des Kunden/ Lizenznehmers an der Software
6.1. Software (Programm und Benutzerhandbuch) und die überwiegenden Leistungen der WPS GmbH sind rechtlich geschützt. Die Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an den Leistungen der WPS GmbH, insbesondere an Software sowie an sonstigen Leistungen und Gegenständen, die die WPS GmbH dem Kunden/Lizenznehmer im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der WPS GmbH zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die WPS GmbH entsprechende Verwertungsrechte.
6.2. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde/Lizenznehmer nur berechtigt, mit der Software / den Leistungen der WPS GmbH eigene Daten selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. Alle Datenverarbeitungsgeräte, auf die die Programme/Leistungen ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert oder übernommen werden, müssen sich in den Räumen des Kunden/Lizenznehmers befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen. Weitere vertragliche Nutzungsregeln (z. B. die Beschränkung auf eine Anzahl von Arbeitsplätzen oder Personen), die Nutzung in Zweigbetrieben, Niederlassungen, Remote-Betrieb oder die Nutzung über das Internet (Cloud-Lösungen) sind vertraglich ausdrücklich zu vereinbaren, technisch einzurichten und praktisch einzuhalten. Die WPS GmbH räumt dem Kunden/Lizenznehmer hiermit die für die Nutzung notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts zur Fehlerbeseitigung. Das Nutzungsrecht wird für die vertragsgemäße Dauer eingeräumt. Es gilt die Zweckübertragungstheorie.
6.3. Der Kunde/Lizenznehmer darf die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme erstellen. Die Sicherungskopien müssen sicher verwahrt werden und, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers oder der online übertragenen Fassung der Software versehen werden. Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen und Produktkennzeichnungen dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden. Ein gegebenenfalls geliefertes Benutzerhandbuch und andere von der WPS GmbH überlassene Unterlagen dürfen nur für betriebsinterne und nach dem Vertrag vorgesehenen Zwecke kopiert werden.
6.4. Der Kunde/Lizenznehmer darf die Schnittstelleninformationen der Programme nur in den Schranken des § 69e UrhG dekompilieren und dies auch erst dann, wenn er die WPS GmbH in Textform von diesem Vorhaben unterrichtet und mit einer Frist von mindestens zwei Wochen um Überlassung der erforderlichen Schnittstelleninformationen gebeten hat. Für alle Kenntnisse und Informationen, die der Kunde/Lizenznehmer über die Software im Rahmen des Dekompilierens bekommt, gelten die Regelungen über die Geheimhaltung und den Datenschutz. Vor jeder Einschaltung von Dritten verschafft der Kunde/Lizenznehmer der WPS GmbH eine Erklärung des Dritten in Textform, dass dieser sich unmittelbar gegenüber der WPS GmbH zur Einhaltung der in diesen Lizenzbedingungen festgelegten Regeln verpflichtet.
6.5. Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, der Gebrauch der Software durch und für Dritte (z. B. durch Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing) sind nur auf der Basis einer vorherigen Zustimmung der WPS GmbH in Textform erlaubt.
6.6. . Sämtliche Vertragsgegenstände, sowie Unterlagen, Entwicklungsvorschläge, Testprogramme, Updates, Services usw. der WPS GmbH, die dem Kunden/Lizenznehmer vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der WPS GmbH. Sie dürfen ohne vorherige Einverständniserklärung der WPS GmbH nicht genutzt oder weitergegeben werden und sind geheim zu halten. Die Einverständniserklärung bedarf der Textform.
7. Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort
7.1. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der WPS GmbH in Textform als verbindlich bezeichnet oder bestätigt. Die WPS GmbH kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunde/Lizenznehmer sinnvoll nutzbar sind.
7.2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde/Lizenznehmer aus der Geschäftsverbindung in Zahlungsverzug befindet, und um den Zeitraum, in dem die WPS GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist sowie um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen gehören auch höhere Gewalt, eine Pandemielage und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum verlängert, in welchem der Kunde/Lizenznehmer vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, zum Beispiel eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
7.3. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
7.4. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden/Lizenznehmers bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
7.5. Leistungsort ist, soweit nicht abweichend vereinbart der Sitz der WPS GmbH in Hamburg.
8. Vertragsbindung und Vertragsbeendigung
8.1. Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z. B. Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatzforderungen statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung angedroht werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen (z. B. § 323 Abs. 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen. Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.
8.2. Nach Vertragsende stellt die WPS GmbH in der Regel – soweit diese Daten im Auftrag des Kunden/Lizenznehmers verarbeitet werden, zum Beispiel in SaaS-Lösungen – die vom Kunden erstellten Daten binnen drei Wochen vollständig zum Download zur Verfügung. Die Daten werden in einem von der WPS GmbH gewählten, geeigneten Format zur Verfügung gestellt. Binnen einer Woche, nachdem der Kunde die Daten heruntergeladen hat, spätestens aber drei Monate nach Vertragsende, löscht die WPS GmbH alle vom Kunden auf ihren Servern abgelegten Daten vollständig. Gegen gesonderte Vergütung und nach Wahl des Kunden überträgt die WPS GmbH die Daten an ein drittes Unternehmen. Unter keinen Umständen ist die WPS GmbH zu einer Datenhaltung verpflichtet, die den Zeitraum von 6 Monaten nach Vertragsende überschreitet.
9. Vergütung, Zahlung
9.1. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die geschuldete Vergütung nach Ablieferung/Zurverfügungstellung der Leistungen, insbesondere der Software, und Eingang der Rechnung beim Kunden/Lizenznehmer ohne Abzug fällig und innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Die WPS GmbH kann Zwischen- und Abschlagsrechnungen stellen. Bei Leistungen, die über einen längeren Zeitraum erbracht werden, kann monatlich abgerechnet werden, bei Werkleistungen können monatlich angemessene Abschlagsrechnungen, entsprechend des Arbeitsfortschritts gestellt werden.
9.2. Haben die Vertragspartner nichts Abweichendes vereinbart, gilt das jeweilige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Leistungs- und Preisverzeichnis der WPS GmbH, in Ermangelung eines solchen die ortsübliche Vergütung.
9.3. Fahrtkosten, Spesen, Hardware, ggf. fremde Lizenzkosten, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Kunde/Lizenznehmer verlangte Leistungen der WPS GmbH (z. B. Beratung und Unterstützung, chulungen, Supportleistungen und dergleichen werden gemäß Leistungs- und Preisverzeichnis der WPS GmbH abgerechnet.
9.4. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.5. Der Kunde/Lizenznehmer kann nur mit von der WPS GmbH unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde/Lizenznehmer Ansprüche aus einem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der WPS GmbH in Textform an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden/Lizenznehmer nur innerhalb des betroffenen Vertragsverhältnisses zu
Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Leistungen gehen erst mit vollständiger Bezahlung im notwendigen Umfang an den Auftraggeber über. Soweit Eigentumsrechte an der Leistung der WPS GmbH bestehen, behält sich die WPS GmbH das Eigentum an dem Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen der WPS GmbH vor. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass das Eigentum mit vollständiger Zahlung ohne weitere Erklärung auf den Kunden/Lizenznehmer übergeht.
10. Pflichten des Kunden/Lizenznehmers
10.1. Der Kunde/Lizenznehmer ist verpflichtet, alle Liefergegenstände der WPS GmbH unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel in Textform unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde/Lizenznehmer testet gründlich jede Leistung / jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme und Services, die der Kunde/Lizenznehmer im Rahmen der Gewährleistung und eines Pflegevertrages bekommt.
10.2. Der Kunde/Lizenznehmer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die gelieferten Leistungen, insbesondere gelieferte EDV-Programme, ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten (z. B. durch regelmäßige Datensicherung, Dokumentation der Softwarenutzung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in der Verantwortung des Kunden/Lizenznehmers, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung von Programmen und Leistungen der WPS GmbH sicherzustellen.
11. Sachmängel / Fehler
11.1. Die Leistungen der WPS GmbH (insbesondere Software) haben die vereinbarte Beschaffenheit und eignen sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche, Verwendung. Sie genügen dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und haben die bei Leistungen/Software dieser Art übliche Qualität; sie sind jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software und Leistungen, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder Ähnlichem resultiert, ist kein Mangel/Fehler. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. Eine insoweit erbrachte Leistung ist vom Kunden/Lizenznehmer abzunehmen.
11.2. Soweit der Auftrag an die WPS GmbH auf Vorleistungen Dritter, insbesondere auf beim Kunden/Lizenznehmer vorhandene Software oder Systeme oder beigestellte Systeme aufbaut, ist eine Sachmängelgewährleistung oder Haftung für diese Systeme oder deren Funktionalitäten ausgeschlossen.
11.3. Bei Sachmängeln kann die WPS GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der WPS GmbH durch Beseitigung des Mangels, durch Nachlieferung, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die WPS GmbH Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest zwei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion ohne den Fehler ist vom Kunden/Lizenznehmer zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. Die Installation von Software/Umstellung (Patches oder neue Versionen) ist Aufgabe des Kunden/Lizenznehmers, soweit nicht abweichend vereinbart.
11.4. Der Kunde/Lizenznehmer unterstützt die WPS GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere über auftretende Probleme informiert. Auftretende Fehler sind unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems an die bei der WPS GmbH zuständige Stelle in strukturierter Form (ggf. unter Nutzung der von der WPS GmbH genutzten Tools) zu melden. Mündliche Fehlermeldungen sind unverzüglich in Textform zu wiederholen. Der Kunde/Lizenznehmer gewährt der WPS GmbH die für eine Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit. Die WPS GmbH kann die Mängelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die WPS GmbH kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Kunde/Lizenznehmer hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der WPS GmbH nach entsprechender vorheriger Ankündigung elektronischen Zugang zur Software zu gewähren.
11.5. Die WPS GmbH analysiert und behebt dokumentierte, reproduzierbare Fehler der vor ihr gelieferten oder angebotenen Systeme und Leistungen. Fehler sind vom Kunden/Lizenznehmer gemeldete Störungen, die eine Abweichung der Beschaffenheit oder Funktionsweise des Systems vom Angebot oder von der Anwenderdokumentation belegen und die Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich beeinträchtigen oder zu fehlerhaften oder verlorenen Daten führen. Eine nicht reproduzierbare Meldung durch den Kunden/Lizenznehmer gilt nicht als Fehler.
11.6. Die Vertragspartner vereinbaren folgende Fehlerklassen und Reaktionszeiten:
Fehlerklasse 1: Betriebsverhindernde Mängel: Der Fehler behindert den Geschäftsbetrieb beim Kunde/Lizenznehmer; eine Umgehungslösung liegt nicht vor: Die WPS GmbH beginnt unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Stunden nach Fehlermeldung, mit der Fehlerbeseitigung und setzt sie mit Nachdruck bis zur Beseitigung des Fehlers fort. Diese Verpflichtung besteht innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der WPS GmbH (siehe 4.4.).
Fehlerklasse 2: Betriebsbehindernde Mängel: Der Fehler behindert den Geschäftsbetrieb beim Kunde/Lizenznehmer erheblich; die Nutzung der Leistungen/Software ist jedoch mit Umgehungslösungen oder mit temporär akzeptablen Einschränkungen oder Erschwernissen möglich. Die WPS GmbH beginnt bei einer Fehlermeldung vor 10:00 Uhr mit der Fehlerbeseitigung am Folgetag, bei späterer Fehlermeldung zu Beginn des übernächsten Arbeitstages und setzt sie bis zur Beseitigung des Fehlers innerhalb der üblichen Arbeitszeit fort. Die WPS GmbH kann zunächst eine Umgehungslösung aufzeigen und den Fehler später beseitigen, wenn dies für den Kunden/Lizenznehmer zumutbar ist. Diese Verpflichtung besteht innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der WPS GmbH (siehe 4.4.).
Fehlerklasse 3: Sonstige Mängel: Die WPS GmbH beginnt innerhalb einer Woche mit der Fehlerbeseitigung oder beseitigt den Fehler erst mit dem nächsten Programmstand, wenn dies für den Kunde/Lizenznehmer zumutbar ist.
11.7. Die Fristen nach Absatz 11.6. beginnen mit einer Fehlermeldung gemäß Absatz 11.4. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuordnung eines Fehlers in die Klassen kann der Kunde/Lizenznehmer die Einstufung in eine höhere Fehlerklasse verlangen. Er erstattet der WPS GmbH den Zusatzaufwand, wenn er nicht nachweist, dass seine Einstufung richtig war.
11.8. Die WPS GmbH kann Mehrkosten daraus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, ebenso bei unsachgemäßer, nicht autorisierter Nutzung, bei Bedienungsfehlern, bei Hardwaredefekten und bei Nutzung der SaaS-Lösung auf anderen als den in der Anwenderdokumentation angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen. Sie kann eine Vergütung verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt beim Kunden/Lizenznehmer. § 254 BGB gilt entsprechend. In diesen Fällen ist die WPS GmbH berechtigt, darauf entfallende Support-Leistungen als gesonderte Beauftragung zu behandeln und entsprechend den jeweils gültigen Abrechnungssätzen in Rechnung zu stellen.
11.9. Wenn die WPS GmbH die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Kunden/Lizenznehmer nicht zumutbar ist, kann der Kunde/Lizenznehmer entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen.
12. Rechtsmängel
12.1. Die WPS GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software und Leistungen der WPS GmbH durch den Kunden/Lizenznehmer keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die WPS GmbH dadurch Gewähr, dass Sie dem Kunden/Lizenznehmer nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Leistung/Software oder an gleichwertiger Leistung/Software verschafft.
12.2. Der Kunde/Lizenznehmer unterrichtet die WPS GmbH unverzüglich in Textform, falls Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) an der Leistung/Software geltend machen. Die WPS GmbH unterstützt den Kunden/Lizenznehmer bei dessen Verteidigung gegen die Angriffe von Dritten durch Beratung und Information.
12.3. Die Regelungen im Abschnitt 11. gelten entsprechend.
13. Haftung
13.1. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
13.2. Die WPS GmbH leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (zum Beispiel aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet die WPS GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde/Lizenznehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die WPS GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, jedoch höchstens mit dem doppelten Auftragswert je Schadensfall und höchstens mit dem fünffachen Auftragswert für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag insgesamt.
13.3. Der WPS GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde/Lizenznehmer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware, jeweils auf dem aktuellen Stand der Technik.
14. Verjährung
14.1. Die Verjährungsfrist beträgt
- bei Sachmängeln für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung/Zurverfügungstellung der Leistungen/Software, jedoch für ordnungsgemäß binnen Jahresfrist gerügter Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rüge;
- bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr ab Ablieferung/Zurverfügungstellung der Leistungen/Software;
- bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Recht eines Dritten liegt, aufgrund dessen der Dritte die genannten Gegenstände herausverlangen oder die Unterlassung ihrer Nutzung verlangen kann;
- bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
14.2. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen ein.
15. Beginn und Ende der Rechte des Kunden/Lizenznehmers
15.1. Die dem Kunden/Lizenznehmer eingeräumten Rechte an den Leistungen/Software der WPS GmbH und die Rechte nach den Abschnitt 6. gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den Kunde/Lizenznehmer über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, schuldrechtliches und nach diesen Bedingungen widerrufbares Nutzungsrecht.
15.2. Die WPS GmbH kann die Rechte nach Abschnitt 6. aus wichtigem Grund beenden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der WPS GmbH unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die weitere Leistung/der dauerhafte Verbleib der Software beim Kunden/Lizenznehmer nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn der Kunde/Lizenznehmer in erheblicher Weise gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.
15.3. Wenn die Rechte nach Abschnitt 3. nicht entstehen oder wenn sie enden, kann die WPS GmbH vom Kunde/Lizenznehmer die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder vom Kunde/Lizenznehmer eine schriftliche Erklärung verlangen, dass der Gegenstand vernichtet und eine Löschung oder Vernichtung aller Kopien der Leistungen/Software/Gegenstände erfolgt ist.
16. Geheimhaltung und Datenschutz
16.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner übermittelten oder bekanntgewordenen Umstände/Gegenstände (z. B. Software, Dokumentationen, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Informationen/Gegenstände so, dass ein Zugriff für Dritte ausgeschlossen ist.
16.2. Der Kunde/Lizenznehmer macht die vertragsgegenständlichen Leistungen/ Software/Unterlagen/Informationen nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit.
16.3. Die WPS GmbH verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden/Lizenznehmers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die WPS GmbH darf den Kunden/Lizenznehmer nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen.
16.4. Es ist ausschließlich Sache des Kunden/Lizenznehmers, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei seinen Anwendungen einzuhalten, gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, die erforderlichen Register zu führen und die betreffenden Mitarbeiter zu schulen und zu unterweisen. Die Verarbeitung von Daten Dritter kann die Zustimmung/Einwilligung dieser Dritten erfordern. Der Kunde/Lizenznehmer ist für die Überprüfung verantwortlich, ob ein solches Zustimmungs- oder Einwilligungserfordernis besteht und ob die entsprechende Zustimmung oder Einwilligung gegebenenfalls vorliegt. Der durch datenschutzrechtliche Maßnahmen oder Überprüfungen, durch Compliance-Maßnahmen oder durch behördliche Maßnahmen der WPS GmbH entstehende Mehraufwand ist vom Kunden zu erstatten.
17. Gerichtsstand, Formvorschriften
17.1. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das Textformerfordernis kann auch nur in Textform aufgehoben werden. Zur Wahrung der Textform genügt die Übermittlung mittels Telefax oder E-Mail.
17.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist der Sitz der WPS GmbH in Hamburg (Mitte).
Stand: 02.01.2024